Inhaber von
Aktien einer
Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem
Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht
kündigen. Er muss will er die Beteiligung beenden, seine Aktien
in der Regel über die
Börse verkaufen. "Großaktionär" ist die Bezeichnung für
Teilhaber an einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe
ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der
Hauptversammlung einen erheblichen Einfluß ausüben können.
Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz
geregelt. |
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