Maßnahme einer
Aktiengesellschaft, um den Aktienkurs optisch "billiger" zu
machen. Beispiel: Aktiensplit im Verhältnis 5: 1 bedeutet, dass
man fünf Aktien für eine
Aktie erhält; der
Kurs wird dabei durch fünf geteilt; hat für den
Aktionär keine Wertänderung seines Aktienbestandes zur
Folge.