Bezeichnung für
eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, für
Rechnung, im Auftrag und auf Weisungen eines Kunden gegen
Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter
Bedingungen eine bestimmte finanzielle Leistung (z.B.
Geldzahlung) zu erbringen. Einsatz insbesondere im
internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr. Das Akkreditiv
sichert den Exporteur ab, dass seine Ware nur nach Bezahlung an
den Importeur ausgeliefert wird.
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