Akkreditiv
 


Kommentar:

Bezeichnung für eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, für Rechnung, im Auftrag und auf Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte finanzielle Leistung (z.B. Geldzahlung) zu erbringen. Einsatz insbesondere im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr. Das Akkreditiv sichert den Exporteur ab, dass seine Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird.
 

Nächster Begriff: Akkumulieren
Voriger Begriff: AHV

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum