Abschlussgebühr

Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.
 

Kommentar:


 

Nächster Begriff: Abschlussprüfer
Voriger Begriff: ABS

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum