Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie
baulich durch Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und
Räumen getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen
(Treppenhaus) hat und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC
und ein Bad / Dusche enthält. Zu den abgeschlossenen Wohnungen
können auch Räume, wie Keller, Speicher oder ein dauerhaft
markierter Garagenplatz gehören.